„Digitale-Dienste-Gesetz“ wird vom Bundesrat gebilligt - relevant für Websites-Betreiber

Relevanz für Websites-Betreiber

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gebilligt. Es ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der Europäischen Union. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 in Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.

Warum ist das wichtig?

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sieht entsprechend vor, dass sowohl das deutsche Telemediengesetz (TMG) als auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) außer Kraft treten. Die derzeit geltenden Vorschriften aus dem NetzDG haben neben dem Digital Services Act (DSA) nahezu keine Bedeutung mehr.

Die Regelungen des TMG dagegen werden weitestgehend vom Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) übernommen, wie z. B. unsere Anbieterkennzeichnung. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich dann in Kürze nicht mehr aus § 5 TMG, sondern vielmehr aus § 5 DDG.

Daneben werden durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) eine Vielzahl weiterer Gesetze angepasst. Diese sind jedoch meist geringfügige Anpassungen. So wird das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) umbenannt und wird zukünftig den Titel Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz abgekürzt als „TDDDG“, tragen.

Um den Gesetzgebungsprozess nun vollständig abschließen zu können und zum Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), fehlt jetzt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

 

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen Ihnen, im Bereich Ihrer Website Ihre Anbieterkennzeichnungspflicht (Impressum) als auch Ihre Datenschutzerklärung zu prüfen. Bitte prüfen Sie, ob sich dort Verweise auf baldige obsolete Gesetze befinden, insbesondere bezogen auf das TMG sowie das TTDSG und ändern diese spätestens mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). 

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Gesetz oder zu weiteren Themen haben, unterstützen wir Sie als PRW Group gerne.