Der DSFA-Schnellcheck dient als erste Orientierungshilfe für Organisationen, um die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung im Rahmen der DSGVO zu bewerten.
Dieses Tool ist jedoch nicht allumfassend und kann nicht sämtliche spezifischen Aspekte abdecken, die in individuellen Kontexten relevant sein könnten. Bei speziellen Fragen zu Ihrer Datenverarbeitung, den betroffenen Datentypen oder den eingesetzten Technologien empfehlen wir, sich professionellen Rat einzuholen.
Die PRW Group steht Ihnen für eine fachkundige Beratung zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die PRW Group keine Verantwortung für Schäden übernimmt, die aus Handlungen oder Unterlassungen basierend auf den Ergebnissen des DSFA-Schnellchecks resultieren könnten:
- Navigieren Sie zunächst zur Blacklist der Aufsichtsbehörden (siehe unten). Trifft einer der Einträge aus der Blacklist für Ihre Aktivität oder Technologie zu?
- Führen Sie eine systematische und umfassende Beurteilung persönlicher Umstände durch?
- Verarbeiten Sie besondere Arten von personenbezogenen Daten?
- Führen Sie eine systematische Überwachung öffentlicher Bereiche durch?
- Treffen eine oder mehrere weiche Kriterien (siehe weiter unter auf dieser Seite) auf Ihre Aktivitäten oder Technologien zu?
Gemäß Art. 35 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die DSFA ein erforderliches Instrument für Verarbeitungsvorgänge, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen könnten.
Die DSGVO verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der Unternehmen verpflichtet, Datenschutzrisiken systematisch zu bewerten und zu minimieren.
Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein proaktives Instrument, das Unternehmen dabei unterstützt, die Datenschutzrisiken, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sind, zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren.
Sollte Ihre Organisation Aktivitäten aufweisen oder Technologien verwenden, welche in einer der unten aufgeführten Einträge zutrifft, so gilt die Aktivität oder Technologie aus Sicht der Aufsichtsbehörden als besonders risikoreich im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten. Die Wahrscheinlichkeit, das eine DSFA durchgeführt werden muss ist damit sehr hoch: