NIS steht für Network and Information Security. Im Wesentlichen geht es um das Implementieren von Maßnahmen zur Sicherstellung von Cybersecurity. NIS2 ist Nachfolger von NIS1, einer Richtlinie, die seit 2016 existiert und deren Umsetzung in Europa nicht gut funktioniert hat. Das soll mit NIS2 jetzt korrigiert werden. Zusätzlich werden mehr Unternehmen von NIS2 betroffen sein, da die Anzahl der relevanten Sektoren deutlich erweitert und die Schwellenwerte zur Unternehmensgröße (Mitarbeitende / Umsatz) herabgesetzt wurden. Das bedeutet, dass auf Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen, umfangreiche neue Pflichten zukommen. Die Mitgliedstaaten müssen die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Wegen der erheblich erweiterten Pflichten und der potenziell empfindlichen Sanktionen sollten sich diejenigen, die in den Anwendungsbereich fallen, bereits heute mit der Umsetzung von NIS2 beschäftigen. Die PRW Group zeigt Ihnen den kostengünstigen Weg zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen auf.
Die NIS2-Richtlinie findet grundsätzlich Anwendung auf Organisationen, die
Treffen die vorgenannten Kriterien zu, ist die Organisation von NIS2 betroffen.
Der europäische Gesetzgeber möchte eine verbesserte „Risikomanagementkultur“ erreichen. Diese umfasst auch eine Risikobewertung und Anwendung von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit, die den jeweiligen Risiken angemessen ist. Betroffene Organisationen müssen geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten. Die Maßnahmen müssen den Stand der Technik berücksichtigen und dem bestehenden Risiko angemessen sein. Diese Risikomanagementmaßnahmen umfassen z. B. Risikoanalyse- und Sicherheitskonzepte, Backup- und Krisen-Management, Multi-Faktor-Authentifizierungen, Konzepte für Zugriffskontrollen, Verschlüsselungskonzepte und sicherheitsbezogene Aspekte der Beziehung zu unmittelbaren Lieferanten bzw. Dienstleistern des Unternehmens. Die Maßnahmen sollten im Verhältnis zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen stehen, die ein Sicherheitsvorfall hätte.
Betroffene Organisationen müssen das für sie zuständige Computer-Notfallteam oder ggf. die für sie zuständige Behörde sofort über jeden Sicherheitsvorfall informieren, der erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung ihrer Dienste hat. Die Mitgliedsstaaten benennen die Computer-Notfallteams, welche innerhalb einer zuständigen Behörde eingerichtet werden können. Der Meldeprozess ist mehrstufig gestaltet:
Die Sanktionsmaßnahmen richten sich danach, ob ein Unternehmen nach Anlage I oder Anlage II der NIS2-Richtlinie bewertet wird.
Wegen der umfassenden Pflichten und der potenziell sehr empfindlichen Konsequenzen bei Verfehlungen sollten betroffenen Organisationen sich schon jetzt mit der NIS2-Richtlinie befassen und v. a. folgende Schritte unternehmen:
Jedes Mitglied der PRW Group leistet seinen Teil. Die Anwälte betreuen den rechtlichen Rahmen, die PRW Consulting GmbH stellt die Compliance notwendige Dokumentation der Prozesse bereit und die PRW Legal Tech GmbH entwickelt die digitale Plattform für die Mandanten, die den Nachweis der Angemessenheit der Maßnahmen sichert.
Wilfried Reiners
CEO PRW Group
München, den 28. März 2023
Ansprechpartner für die Presse:
Helmut Nollert
Sugar and spice communications GmbH
Elisabethstr. 13
80796 München
Tel. 01726100821
E-Mail: fnollert@sugarandspice.online