
Datenschutz-Risikomanagement mittels DSFA
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements im Datenschutz. Sie trägt dazu bei, Datenschutzverletzungen und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Risiken zu minimieren.
Sie ist insbesondere in den Fällen erforderlich, in denen die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, beispielsweise bei umfangreicher Profilerstellung oder Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Die Methode der DSFA ist die systematische Identifizierung, Bewertung und Bewältigung von Risiken in Bezug auf spezielle Verarbeitungen personenbezogener Daten.
Die DSFA hilft somit dabei, die potenziellen Risiken für die Privatsphäre und die Rechte von Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu analysieren und zu bewerten.
Die PRW-Methode sieht mehrere Prüfungsstufen vor:
- Identifikation des Datenverarbeitungsvorgangs: Der geplante Datenverarbeitungsvorgang wird genau beschrieben. Zweck der Verarbeitung, Art und Kategorien der verarbeiteten Daten, beteiligte Parteien und Betroffene sowie die Dauer der Verarbeitung werden ermittelt.
- Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit: In dieser Stufe wird geprüft, ob die geplante Datenverarbeitung wirklich erforderlich ist und ob sie in einem angemessenen Verhältnis zum beabsichtigten Zweck steht. Dies dient dazu, die Datensparsamkeit sicherzustellen.
- Vorprüfung von Risiken: Hier werden die möglichen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen analysiert und es wird festgestellt, ob eine DSFA notwendig ist. Dies kann beispielsweise Risiken im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen, Diskriminierung oder Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten umfassen.
- Risiken werden als „Hoch“ eingestuft: Auf Grundlage der Risikobewertung werden Maßnahmen entwickelt, um die ermittelten Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Dies kann die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, Datenschutzrichtlinien und Schulungen der Mitarbeiter einschließen.
- Konsultation der Datenschutzbehörde (falls erforderlich): Unter Umständen müssen Sie die Datenschutzbehörden konsultiert und ihre Meinung eingeholt werden.
- Dokumentation: Der gesamte Prozess wird schriftlich festgehalten. Alle Schritte wie auch die identifizierten Risiken und die ergriffenen Maßnahmen fließen in die Dokumentation ein.
- Überprüfung und Aktualisierung: Eine regelmäßige Überprüfung der DSFA ist ein entscheidender Punkt eines funktionierenden Datenschutz-Managementsystems (DSMS). Dies ist besonders dann wichtig, wenn sich die Umstände ändern oder neue Risiken auftreten.
- Öffentlichkeitsbeteiligung (falls erforderlich): In einigen Fällen, insbesondere bei umfangreichen DSFAs, ist es erforderlich, die Meinungen und Ansichten der betroffenen Personen oder Interessenvertreter einzuholen.
Die genauen Schritte und die Tiefe der DSFA können je nach den spezifischen Umständen und Risiken variieren. Während des gesamten Prozesses sollten die Prinzipien der Datensparsamkeit und des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen berücksichtigt werden. Eine ordnungsgemäß durchgeführte DSFA trägt dazu bei, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.